AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gluescreen GmbH
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gluescreen GmbH mit Sitz in 1010 Wien, nachfolgend „Gluescreen“ genannt, gelten als allgemeine Richtlinie für alle Dienstleistungen, die das Unternehmen zukünftig anbietet, einschließlich der Bereitstellung von Software, Dienstleistungen und Websites. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gluescreen und natürlichen und juristischen Personen, die auf manuelle oder automatisierte Gluescreen-Dienste zugreifen oder diese nutzen. Das Angebot von Gluescreen richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d.h. juristische oder rechtsfähige Personen und/oder Personengesellschaften. Diese sind die einzigen Nutzer, die in den AGBs berücksichtigt werden. Mit Vertragsschluss erklärt der Nutzer, dass seine Nutzung überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Begriff „Kunden“ bezieht sich auf alle Kunden, die einen Vertrag mit Gluescreen abschließen oder abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob es sich um einen kostenpflichtigen oder kostenlosen Vertrag handelt. Gluescreen erbringt seine Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Einzelgarantien sind nur gültig, wenn sie von Gluescreen schriftlich bestätigt wurden.
2. Gegenstand
Der Geschäftsgegenstand von Gluescreen ist die automatisierte Erfassung, Verarbeitung, Analyse und Bereitstellung von aktuellen und/oder relevanten Informationen aus digitalen Quellen. Die in den „Ergebnissen“ angezeigten Informationen können auch Kontakt- und Adressdaten sowie erweiterte Informationen und generierte Merkmale enthalten. Als „Quellen“ werden öffentliche Schnittstellen verschiedener Plattformen, wie Social Media, Verbraucherportale und öffentliche Register, Webseiten sowie Datenbanken und verschiedene Dienste von Partnerunternehmen abgefragt. Überwiegend werden frei öffentlich zugängliche Inhalte im rechtlich zulässigen Rahmen indexiert und verarbeitet. Der Gluescreen-Crawler indiziert und verarbeitet geschäftsbezogene Daten und hält sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben nach BDSG und DSGVO. Die Nutzung von Gluescreen stellt nach rechtlicher Auffassung keine Erfüllung der Auftragsverarbeitungspflicht nach § 28 DSGVO dar, sodass keine AVV benötigt wird. Der Zugriff auf Gluescreen erfolgt hauptsächlich über Webbrowser, Software auf mobilen Geräten oder über technische Schnittstellen. Über Suchanfragen können Informationen zu bestimmten Themen, Unternehmen, Personen, Produkten oder Veranstaltungen gefunden werden. Gluescreen bietet zusätzliche Dienste nur mit Zustimmung des Nutzers an, die möglicherweise ihre eigenen zusätzlichen Vertragsbedingungen festlegen. Die Gluescreen-App wird erst aktiviert, nachdem der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
3. Leistungsumfang
Gluescreen gewährt dem Nutzer eine zeitlich begrenzte und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Software und Dienste. Die Art und Umfang der Abfragen werden von Gluescreen reguliert. Der Weiterverkauf, die Übertragung oder die Vermietung der erteilten Lizenzen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Gluescreen erlaubt. Der Nutzer erhält Zugang zu einer sicheren Arbeitsumgebung, auf die er über das Internet oder eine autorisierte Schnittstelle zugreifen kann. Dadurch sind die Ergebnisse genau und zeitnah sortiert nach den gewünschten Filterkriterien verfügbar. Der Umfang und die verwendeten Quellen unterliegen dem Ermessen von Gluescreen, das Ziel ist es, die aktuellsten und relevantesten Inhalte zur Verfügung zu stellen. In seltenen Fällen kann Gluescreen Anfragen oder Suchanfragen ablehnen, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Nutzer erkennt an, dass die Ergebnisse aus sich ständig ändernden Quellen stammen und fast vollständig automatisch ermittelt werden. Gluescreen übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Aktualität und korrekte Darstellung der Ergebnisse und macht sich die bereitgestellten Inhalte und Aussagen nicht zu eigen. Der Nutzer bestätigt, dass er versteht, dass die Ergebnisse automatisch ermittelt werden und aufgrund der Masse und Geschwindigkeit der Verarbeitung keiner vorherigen Prüfung unterzogen werden. Daher können die Ergebnisse falsche, verletzende, widerrechtliche oder unangebrachte Texte, Bilder, Daten oder Werke enthalten. Der Nutzer verpflichtet sich, dies nicht als Mangel zu betrachten und daraus keine Ansprüche gegen Gluescreen abzuleiten. Gluescreen garantiert eine Betriebszeit von mindestens 98% pro Monat.
4. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer hat die Verantwortung, seine Zugangsdaten geheim zu halten und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Er muss die AGB befolgen und die geschäftsübliche Sorgfalt anwenden, darunter auch Meldung von Programmfehlern, keine Manipulation des Dienstes und keine Verbreitung von Schadcode. Der Nutzer darf die Angebote und Datenbankwerke nicht auslesen, außer es ist Teil der vereinbarten Nutzung und erfolgt über die dafür vorgesehenen Schnittstellen. Der Nutzer darf nicht versuchen, profil- und personenbezogene Daten von anderen Nutzern zu erlangen oder den Datenschutz von Gluescreen zu gefährden. Sollte ein Nutzer gegen diese Pflichten verstoßen, kann Gluescreen den Nutzer bis zur Klärung der Sache von der Nutzung ihrer Dienste ausschließen. Der Nutzer stimmt der Verarbeitung seiner Daten gemäß der aktuellen Gluescreen Datenschutzerklärung zu. Der Nutzer muss, falls er E-Mail-Funktionen verwendet, ein explizites Einverständnis der Empfänger einholen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Abfragen, Filter und Trefferergebnisse selbst zu konfigurieren und hat daher die Mitwirkungspflicht, sicherzustellen, dass die Ergebnisse legal, moralisch vertretbar und korrekt sind.
5. Arbeitsergebnisse, Rechte & Pflichten
Die Lieferung der von Gluescreen gefundenen Treffer und Ergebnisse, insbesondere von Daten, Adressen, News und Artikeln, erfolgt vorbehaltlich aller Verwertungsrechte. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Ausschnitte, Daten, Texte, Bilder, etc. (ungeachtet des jeweiligen Trägermediums) nur im gesetzlich zulässigen Umfang, konform zu gesetzlichen Regelungen (z.B. gemäß UrhG, DSGVO oder UWG) oder aufgrund einer separaten Vereinbarung mit dem jeweiligen Rechteinhaber zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden. Gluescreen erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Produkte Adressen, Merkmale, Informationen und Kontaktdaten von oder über Unternehmen. Auch können Personen im Kontext ihrer selbstständigen oder unselbstständigen gewerblichen Tätigkeit erfasst werden, wenn diese öffentlich (z.B. durch Nennung von Namen und Rolle auf der Firmenwebseite, ggf. mit einer dort angegebenen Durchwahl oder geschäftlichen E-Mail-Adresse) auftreten. Die Erhebung dieser „Adress- und Kontaktdaten“, sowie deren Weitergabe an den Nutzer erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO bzw. des BDSG. Der Nutzer verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten und Kontaktdaten nur im rechtlich zulässigen Rahmen und für einen legitimen Zweck zu verwenden. Dies kann das Einholen von Einverständnissen der betroffenen Personen erfordern, je nach Zweck und Weiterverarbeitung der Daten. Gluescreen weist den Nutzer darauf hin, dass mit der Ermittlung und Bereitstellung der Daten kein solches Einverständnis einhergeht. Der Nutzer ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Daten, insbesondere unter datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Gluescreen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Daten vollständig oder aktuell sind.
Der Nutzer erhält von Gluescreen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Datenbanken und Datenbankwerken, mit Ausnahme der Weitergabe an Dritte, die nur innerhalb des eigenen Unternehmens im Rahmen der regulären Nutzung, an externe Dienstleister als direkte Erfüllungsgehilfen oder an eigene Kunden im Einzelfall mit Freigabe durch Gluescreen gestattet ist. Der Nutzer muss verbundene Unternehmen, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister und eigene Kunden in gleicher Weise gemäß diesen AGB verpflichten und ggf. gesetzlich notwendige Verträge zur Datenweitergabe abschließen. Der Nutzer räumt Gluescreen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der von Gluescreen bereitgestellten Daten und Dienste erstellten Inhalten ein, insbesondere an sämtlichen von ihm erstellten Ausschnitten, Daten, Texten, Bildern, etc. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verwendung der Inhalte, jedoch nur im Zusammenhang mit der Bereitstellung der von Gluescreen angebotenen Daten und Dienste.
Der Nutzer kann im Rahmen eines Vertrags mit Gluescreen Online-Aufrufe, Downloads, Exports, Synchronisierungen oder API-Abrufe von einzelnen oder mehreren Datensätzen durchführen. Diese Vorgänge können je nach gewähltem Paket ohne Mehrkosten (Flatrate), im Rahmen eines festgelegten Freikontingents inklusive (Volumen) oder kostenpflichtig (Preis pro Datensatz) erfolgen. Der Nutzer muss seine Nutzer entsprechend unterrichten und den Zugriff auf die Vorgänge nur berechtigten Personen gestatten. Er hat jedoch die Möglichkeit bestimmte Funktionen bei Vertragsschluss für bestimmte Nutzer einzuschränken. Um die Vertragskonformität der Nutzung und den Betrieb des Systems zu sicherzustellen, berechtigt Gluescreen das Protokollieren und Analyse von Abfragen oder Aufrufen an das System in einzelner oder aggregierter Form, gemäß der Gluescreen Datenschutzerklärung. Kommt es durch den Nutzer zu einer Rechteverletzung Dritter, so stellt dieser Gluescreen von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei, einschließlich angemessener Kosten einer Rechtsverteidigung. Gluescreen wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren und darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt Gluescreen die Kosten der Auseinandersetzung selbst.
6. Bestellung, Preise & Laufzeiten
Ein Vertragsverhältnis mit Gluescreen kommt durch die Übermittlung eines Auftrags per schriftlich oder elektronisch, oder durch fernmündliche Abrede mit einem Kundenberater zustande. Es gilt als bestätigt, wenn der Nutzer der kaufmännischen Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht oder die erste Erfüllungshandlung (z.B. Aufnahme der Nutzung nach Übersendung der Zugangsdaten) erfolgt ist. Die Entgelte sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und bekannt gemachten Entgelte aus der aktuellen Preisliste, einem konkreten Angebot oder den Preisen auf der Webseite, alle Preise sind in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Es gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat, die Gebühren für jeden Leistungszeitraum werden im Voraus fällig, Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragsbestätigung und ist per sofort zu begleichen. Der Nutzer muss alle notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben und Gluescreen über nachträgliche Änderungen informieren. Verträge verlängern sich automatisch zu den vertraglich vereinbarten Konditionen, es sei denn, sie werden 3 Werktage vor Laufzeitende gekündigt oder etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Kündigungen sind per Post oder elektronisch an support@gluescreen.com möglich, sofern der Absender eindeutig zugeordnet werden kann.
7. Fehlerklassen
Gluescreen wird Fehler in der Software innerhalb der Reaktionszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit [montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage] ab der Mängelrüge) beheben und die Fehler innerhalb der Beseitigungszeit beheben. Bei schwerwiegenden Fehlern der Fehlerklasse 1 wird Gluescreen innerhalb von 10 Stunden mit der Beseitigung beginnen, bei anderen Fehlern der Fehlerklasse 2 wird Gluescreen innerhalb einer angemessenen Frist mit der Beseitigung beginnen, sobald interne Prozesse es ermöglichen. Ein Fehler kann nach teilweiser Nachbesserung oder nach Aufzeigen einer Umgehungslösung in eine niedrigere Kategorie eingeordnet werden. Die Mängelrüge des Nutzers kann zunächst fernmündlich erfolgen, muss jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform wiederholt werden und muss den als Fehler gerügten Tatbestand so detailliert wie möglich und reproduzierbar beschreiben.
8. Haftung/Schadensersatz
Gluescreen haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobes Verschulden verursacht wurden, und nicht für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrags entstehen. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf die Vergütung beschränkt, die der Nutzer in dem Jahr schuldet, in dem das Schadensereignis eintritt. Haftung für indirekte Schäden, Imageverlust, unvorhersehbare Schäden oder leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Gluescreen haftet jedoch immer noch für gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung und Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Angestellten, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen von Gluescreen.
9. Leistung, Fakturierung & Dritte
Gluescreen hat das Recht, vertraglich vereinbarte Leistungen auch durch Dritte, insbesondere durch verbundene Unternehmen, zu erbringen und sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit und der Datenschutz im gesetzlich vorgeschriebenen und geschäftsüblichen Rahmen gewahrt werden. Gluescreen hat auch das Recht, eigene Ansprüche aus Verträgen an Dritte abzutreten oder diesen die Geltendmachung im eigenen Namen zu ermöglichen. Die Parteien dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Gluescreen verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohns einzuhalten und den Mindestlohn ordnungsgemäß an seine Mitarbeiter auszubezahlen, sowie bei Veränderungen anzupassen und auch Dritten diese Pflicht aufzuerlegen.
10. Änderungsvorbehalt der AGB
Gluescreen behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen, falls es durch Änderungen der Gesetzeslage oder Änderungen am Angebot erforderlich ist. Der Nutzer wird rechtzeitig darüber in Textform informiert. Wenn der Nutzer nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, werden die Änderungen Teil des Vertrags. Wenn der Nutzer widerspricht, bleibt der Vertrag mit den alten AGB unverändert bestehen. Das Recht der Vertragspartner, den Vertrag zu kündigen, bleibt davon unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Gluescreen und der Nutzer unterwerfen sich dem österreichischen Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Gluescreen GmbH in 1010 Wien, Österreich. Im Falle, dass der Nutzer eine juristische Person, eine öffentliche Einrichtung oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz von Gluescreen. Änderungen und Ergänzungen der Verträge von Gluescreen müssen in Textform erfolgen und Kündigungen können ebenfalls in Textform erfolgen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 25.01.2023